Hela-Technik
Hebetechnik - LadetechnikAllgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gültigkeit
Diese Geschäftsbedingungen der Fa. HELA Technikhandel, Edmund Reinfeldt, Am Habichtstal 12, 06536 Südharz/OT Rottleberode gelten für alle Lieferungen und Leistungen des Verkäufers, sofern nicht ausdrücklich hiervon Abweichendes in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen Vertragsdokumenten vereinbart wird.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Kaufvertrag gilt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers als abgeschlossen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
2.2. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend.
3. Preise
3.1. Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk oder ab Lager des Verkäufers ohne Verpackung entsprechend des Angebotes.
4. Lieferung und Gefahrenübergang
4.1. Als Zeitpunkt der Lieferung gilt der auf der Auftragsbestätigung angeführte Termin. Ist der Käufer mit Zahlungen aus einem anderen Vertrag mit dem Verkäufer in Verzug, so ist der Verkäufer für die Dauer des Verzuges zu keiner Lieferung verpflichtet.
4.2. Bei Lieferverzug ist dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren.
4.3. Auch in Fällen von höherer Gewalt, das sind Krieg, Aufstand, Brand, Embargo, Arbeitskonflikte und sonstige, vom Parteiwillen unabhängige Umstände, hat der Verkäufer für die Lieferung eine angemessene Nachfrist.
4.4. Der Verkäufer haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Verkäufers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des Satzes 1 wird die Haftung des Verkäufers wegen Verzögerung der Leistung auf den Schadensersatz neben der Leistung und für den Schadensersatz statt der Leistung auf insgesamt 10% des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind – auch nach Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.
4.5. Die Vorstehenden Begrenzungen der Ziff. 4.4. gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
4.6. Wenn nicht anders vereinbart wird, wird die Ware als „ab Werk/Großhandel“ verkauft.
4.7. Für den Gefahrenübergang und den vereinbarten Lieferort gelten die vertraglichen Bestimmungen. Fehlt es an besonderen vertraglichen Vereinbarungen ist 06536 Südharz/OT Rottleberode/Großhandelsstandort Erfüllungs- und Lieferort.
4.8. Es obliegt dem Käufer, bei einem Verlust oder einer Beschädigung der Ware am Transportweg beim transportführenden Organ unverzüglich zu reklamieren. Der Verkäufer behält sich bei vereinbarter Selbstabholung das Recht vor, 1 Woche nach bestätigtem Termin einen Spediteur bzw. Paketdienst zu beauftragen und die bereitgestellte Ware auf Risiko und Kosten des Adressanten zu liefern.
5. Rechungsstellung, Zahlung, und Eigentumsvorbehalt
5.1. Die Zahlungen sind entsprechend der Auftragsbestätigung oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen zu leisten.
5.2. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
5.3. Die Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Der Käufer erwirbt daher erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises Eigentum an den gelieferten Waren. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme der gelieferten Gegenstände ist der Käufer verpflichtet, das Eigentumsrecht des Verkäufers geltend zu machen und diesen unverzüglich zu verständigen.
5.4. Aufrechnung
Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.5. Storno
Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr von 20% des Kaufpreises ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Ist jedoch bereits ein Teil der Lieferung oder Leistung erbracht, so ist die Möglichkeit des Rücktritts gegen Zahlung der Stornogebühr erloschen.
5.6. Rücklieferungen
Rücklieferungen sind nur nach ausdrücklichen, schriftlichen Einverständnis seitens des Verkäufers und gegen Verrechnung einer Manipulationsgebühr von 25% des Warenwertes möglich. Die Waren müssen dazu in einwandfreiem Zustand sein.
6. Gewährleistung
6.1. Ist der Käufer ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist – da Händlergeschäft – die Gewährleistung ausgeschlossen.
Ist der Käufer ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Sachen 1 Jahr, ansonsten 2 Jahre.
Sofern auf die Ware noch Herstellergarantien bestehen, werden diese Garantieansprüche an den Käufer übergeleitet mit der Maßgabe, dass der Käufer diese Garantieansprüche selbst gegenüber dem Hersteller geltend machen kann. Gesonderte Rechte gegenüber dem Verkäufer werden daher damit nicht hervorgerufen. Der Käufer nimmt die Abtretung der Garantieansprüche an.
6.2. Sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
6.3. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Käufer, sofern die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen worden ist, nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so hat der Käufer nach einem zweimaligen Fehlschlag die Möglichkeit, Ersatzansprüche geltend zu machen.
Sollte der Verkäufer die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben und im Falle einer geringfügigen Pflichtverletzung oder eines geringfügigen Mangels, stehen dem Käufer keinerlei Rücktrittsrechte zu. Der Käufer kann dann allenfalls die Minderung des Kaufpreises verlangen.
6.4. Sofern der Verkäufer daneben nach den gesetzlichen Bestimmungen zu haften hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.5. Die Haftung des Verkäufers bei schuldhafter Verletzung seiner Pflichten bezüglich der Haftung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Ziffern unberührt. Dieses gilt auch für die gesetzlich zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort
7.1. Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten, auch über dessen Zustandekommen und Gültigkeit, der Sitz des Verkäufers. Der Sitz des Verkäufers ist Am Habichtstal 12, 06536 Südharz/OT Rottleberode, Deutschland.
7.2. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts.
7.3. Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz der Fa. HELA Technikhandel, Edmund Reinfeldt, Am Habichtstal 12, 06536 Südharz/OT Rottleberode bzw. bei Streckengeschäft der Sitz des entsprechenden Großhandels, wenn nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist.